Berufspflichten und Haftung bei Terminsvertretungen

rechtliche Hintergründe von terminsvertretung.de

Müssen Sie Mandanten auf Mehrkosten hinweisen, wenn eine Terminsvertretung in deren Namen beauftragt wird? Welche Haftungsverteilung gibt es zwischen Prozessbevollmächtigten und Terminsvertretern? Was passiert, wenn Terminsvertreter unvorbereitet zum Gerichtstermin erscheinen? Gibt es ggf. ein Verschulden, wenn Sie keine Terminsvertretung ausgeschrieben haben und sich zum Termin unverschuldet verspäten? An wen darf wirksam zugestellt werden - Terminsvertreter oder Prozessbevollmächtigte?
 
Antworten zu diesen Fragen finden sie in den nachfolgenden Entscheidungen.

 
Haftungsverteilung Verkehrsanwalt - Prozessbevollmächtigter
BGH, Urteil vom 17-12-1987 - IX ZR 41/86 (Frankfurt)
Die Pflicht zu ordnungsmäßigem prozessualem Handeln gegenüber dem Prozeßgerichtobliegt dem zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalt, nicht dem Verkehrsan...mehr
 

Aufklärungspflicht über Mehrkosten bei Tätigkeit als Korrespondenzanwalt
OLG Koblenz, Urteil vom 27-10-1992 - 3 U 1884/91
Wenn der erstinstanzliche Anwalt nicht darauf hinweist, daß die von ihm beabsichtigte Fortsetzung der Korrespondenz mit dem Berufungsanwalt entgeltspflichtig ist, kann er...mehr
 

Ordnungsgeld gegen die eigene Partei wegen Nichterscheinens, wenn Terminsvertreter unvorbereitet ist
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 27. 9. 2004 - 15 W 3/04
Zum Sachverhalt: I.Die Kl. ist eine Versicherung, die aus übergegangenem Recht von der Bekl. Schadensersatz für einen Transportschaden verlangt. Der Bf. ist Vorstandss...mehr
 

Zulassung des Terminsvertreters bei persönlicher Ladung der Partei
LAG Hamm: 15 Sa 1049/07 vom 30.08.2007
Auf die Berufung der Beklagten wird das 2. Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 12.06.2007 - 2 Ca 1497/06 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhan...mehr
 

Keine Schuldhafte Säumnis bei Verspätung des Flugzeuges und Unterlassener Beauftragung eines Terminsvertreters, wenn der Sachverhalt komplex ist
BGH, Urteil vom 22. 3. 2007 - IX ZR 100/06 (OLG Rostock)
1. Der Prozessbevollmächtigte, der zu einem auswärtigen Gerichtstermin anzureisen hat, ist bei der Auswahl des öffentlichen Verkehrsmittels grundsätzlich frei; er kann si...mehr
 

BGH: Rechtsmittelfristen bei Zustellung an Unterbevollmächtigte
BGH, Beschluß vom 28. 11. 2006 - VIII ZB 52/06 (LG Hof)
Die Zustellung eines Urteils an einen lediglich als Terminsvertreter anzusehenden Unterbevollmächtigten ist unwirksam und setzt Rechtsmittelfristen nicht in Lauf. Sachve...mehr
 



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