Berufspflichten und Haftung bei Terminsvertretungen
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Müssen Sie Mandanten auf Mehrkosten hinweisen, wenn eine Terminsvertretung in deren Namen beauftragt wird? Welche Haftungsverteilung gibt es zwischen Prozessbevollmächtigten und Terminsvertretern? Was passiert, wenn Terminsvertreter unvorbereitet zum Gerichtstermin erscheinen? Gibt es ggf. ein Verschulden, wenn Sie keine Terminsvertretung ausgeschrieben haben und sich zum Termin unverschuldet verspäten? An wen darf wirksam zugestellt werden - Terminsvertreter oder Prozessbevollmächtigte?
Antworten zu diesen Fragen finden sie in den nachfolgenden Entscheidungen.
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