Beratungshilfe
Beratungshilfe ist eine staatliche
Leistung nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) für den, der die Kosten für außergerichtliche Rechtsberatung und -vertretung nicht aufbringen kann.
Im gerichtlichen Verfahren wird ggf. Prozesskostenhilfe gewährt.
Die
Beratungshilfe wird i.d.R. durch Rechtsanwälte gewährt.
Voraussetzung ist, dass der Rechtssuchende zuvor vom
Amtsgericht unter genauer Bezeichnung der Angelegenheit ein Berechtigungsschein für
Beratungshilfe durch einen
Rechtsanwalt seiner Wahl ausgestellt bekommen hat. Der
Rechtsanwalt erhält dann eine Vergütung aus der Staatskasse und hat gegen den Rechtssuchenden selbst noch einen Gebührenanspruch in Höhe von 10 EUR.
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