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Aufhebungsvertrag

 

Durch Aufhebungsvertrag werden die gegenseitigen Forderungen aus einem Vertrag erlassen und ggf. Schadensersatzansprüche geregelt.

Ein einseitiger Widerruf, der Rücktritt, die Kündigung oder die Anfechtung setzen ein entsprechendes Gestaltungsrecht voraus. Greift ein solches nicht, ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages oftmals die interessengerechteste Lösung.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag
Begriff(e): Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag
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