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Anwaltsgerichtshof

Der Anwaltsgerichtshof entscheidet über berufsrechtliche Fragen der Rechtsanwaltschaft und ist in §§ 100 - 105 Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt

Der Anwaltsgerichtshof entscheidet über berufsrechtliche Fragen der Rechtsanwaltschaft und ist in §§ 100 - 105 Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt. Demnach wird der Anwaltsgerichtshof bei dem Oberlandesgericht errichtet. Bestehen in einem Bundesland mehrere Oberlandesgerichte, so kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung den Anwaltsgerichtshof für die Bezirke aller oder mehrerer Oberlandesgerichte bei einem oder einigen der Oberlandesgerichte oder bei dem obersten Landesgericht errichten. 

Der Bundesgerichtshof in Anwaltsachen ist dem Anwaltsgerichtshof übergeordnet. Dieser ist seinerseits Beschwerde- und Berufungsinstanz (§§ 142, 143 BRAO) für das Anwaltsgericht.

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Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Anwaltsgerichtshof Anwaltsgerichtshof
Begriff(e): Anwaltsgerichtshof Anwaltsgerichtshof
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