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Anspruch
Ein
Anspruch
ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 BGB).
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
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