Annahme
Die
Annahme
ist eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die einem
Angebot
vorbehaltlos zustimmt und den
Vertrag
so zu Stande bringt.
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
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Lexikon von A-Z
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Angebot
Anspruch
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