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Amtsgericht

 

Das Amtsgericht (AG) steht im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit an unterster Stelle. Es ist zuständig für zivil- und strafrechtliche Verfahren, wobei zivilrechtliche Verfahren bis zu einem Streitwert von 5 000 € zulässig sind. In Strafverfahren ist das Amtsgericht für weniger gewichtige Straftaten zuständig.

Außerdem werden vor dem Amtsgericht Mahnverfahren, Mietstreitigkeiten, Insolvenzverfahren, Reisestreitigkeiten und Familiensachen verhandelt.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Titel: Amtsgericht Amtsgericht
Begriff(e): Amtsgericht Amtsgericht
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