AGB terminsvertretung.de 2008 ( alt )
Allgemeine Geschäftsbedingungen - terminsvertretung.de
- A G B 2 0 0 8 -
Inhalt
Präambel
1. Aufnahmegrundsätze
2. Grundsätze im Verhältnis der Rechtsanwälte zueinander
3. Rechtsverhältnisse mit terminsvertretung.de
Präambel
Sie schließen den Vertrag über die Nutzung der Dienste von terminsvertretung.de mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Sven Brümmer - RA Dirk Streifler, auch handelnd unter der Firma terminsvertretung.de, Oranienburger Str. 69, 10117 Berlin (im Folgenden „terminsvertretung.de“ genannt). Weitere Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Impressum.
Mit der Anmeldung bei terminsvertretung.de akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Aufnahmegrundsätze
Das Internetportal terminsvertretung.de richtet sich ausschließlich an alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die in Deutschland zugelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den berufsrechtlichen Regelungen
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsberufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
und den Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
unterworfen sind. (im Folgenden Rechtsanwälte; siehe 3.)
Die Anmeldung bei terminsvertretung.de erfolgt in der Erwartung gegenseitiger Beauftragung für Terminsvertretungen, sofern Mandanteninteressen, gefestigte Geschäftsbeziehungen oder sonstige Interessenkollisionen nicht entgegenstehen.
Bei terminsvertretung.de werden alle Rechtsanwälte auf Antrag aufgenommen. Aufnahme versteht sich als Eintragung von Datensätzen in die terminsvertretung.de Datenbank. Gesellschaftsrechtliche Beziehungen zwischen den Nutzern entstehen durch die Aufnahme nicht.
Es gibt keine Beschränkungen im Hinblick auf die Anzahl der insgesamt aufzunehmenden Rechtsanwälte, Dauer der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder Größe einer Kanzlei.
Sie müssen über Telefon, Fax, EDV, Internetanschluss und eine E-Mail Adresse verfügen und während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein.
Sie geben bei der Aufnahme an: Ihren Namen, Vornamen und ggf. Titeln, sowie etwaige Fachanwaltszulassungen, sonstige Qualifikationen, Teilbereiche der Berufstätigkeit und Korrespondenzsprachen, den Kanzleinamen, die Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail- und auf Wunsch Ihre Webadresse.
Es dürfen keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwandt werden. Sie dürfen sich nur einmal registrieren und nur ein Nutzerprofil anlegen.
Sie versichern mit der Anmeldung, dass alle von Ihnen bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Sie verpflichten sich, terminsvertretung.de Änderungen Ihrer Nutzerdaten, insbesondere die Änderung von Teilbereichen der Berufstätigkeit, unverzüglich anzuzeigen, indem Sie diese in Ihrem Profil unter "persönliche Daten" eintragen. (§ 7 BORA)
terminsvertretung.de übernimmt keine Haftung für die auf dieser Website enthaltenen Angaben der Nutzer, sowie für deren anwaltliche Beratung.
Werden Nutzerinnen / Nutzer identifiziert, die nicht oder nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, so wird terminsvertretung.de Strafanzeige gemäß § 132a StGB wegen Missbrauch von Berufsbezeichnungen stellen und diese unverzüglich von der weiteren Nutzung der Dienste ausschließen. Weiterhin verwirken diese die Vertragsstrafe nach 3. k).
2. Grundsätze im Verhältnis der Rechtsanwälte zueinander
Die Nutzer erwarten voneinander - in dem Bewusstsein der eigenen Verantwortung gegenüber den Mandanten - die Bearbeitung übertragener Mandate mit gleicher Sorgfalt, wie im Falle der persönlichen Beauftragung durch Mandanten.
Alle über terminsvertretung.de vermittelten Auftragsverhältnisse über eine Terminsvertretung, binden ausschließlich die jeweilig vertragsschließenden Nutzer. terminsvertretung.de wird nicht Vertragspartner bei diesen Verträgen.
Nachfolgende Grundsätze gelten im Verhältnis der Nutzer zueinander, sofern diese keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben.
a) Invitatio (invitatio ad offerendum für die Übernahme einer Terminsvertretung)
Die Prozessbevollmächtigten beschreiben in den Invitationes alle Besonderheiten des jeweiligen Falles, die für die Kollegen erkennen lassen, mit welchem Aufwand sie bei einer Übernahme der Terminsvertretung zu rechnen haben. Die Prozessbevollmächtigten teilen Streitwert (soweit bekannt), Rechtsgebiet, ungewöhnlichen Schwierigkeitsgrad, Art des Termins (z.B. Beweisaufnahme mit Zeugen) und sonstige für die Vergütungsvorstellungen relevante Umstände mit.
Wegen der anwaltlichen Schweigepflicht werden die Namen der Parteien bei terminsvertretung.de nicht erfragt und nicht angegeben.
b) Angebot auf eine Invitatio
Terminsvertreter geben nur Angebote für die Übernahme von Terminisvertretungen auf Invitationes ab, wenn sie ausreichend Zeit zur Einarbeitung, Vorbereitung und Wahrnehmung des Gerichtstermins aufbringen können. Sie stellen sicher, dass der entsprechende Termin reserviert wird.
Soweit dies in der Invitatio verlangt ist, erklären sie, dass sie über die erforderlichen Zusatzkenntnisse verfügen. Mit der Auswahl der Rechtsgebiete unter dem Menüpunkt "Persönliche Daten", für die die Nutzer Invitationes erhalten wollen, ist eine Erklärung über Spezialkenntnisse oder Zusatzqualifikationen nicht verbunden. Für die Annahme eines freibleibenden Angebotes durch Terminsvertreter gilt Vorstehendes sinngemäß.
c) Vergütung
Wird eine Invitatio im Namen und im Auftrag von Mandanten eingestellt, so gilt das RVG unmittelbar.
Wird eine Invitatio im Auftrag des Prozessbevollmächtigten eingestellt, so gilt § 26 BORA analog. Rechtsanwälte dürfen danach nur zu angemessenen Bedingungen beauftragt werden. Angemessene Bedingungen bei terminsvertretung.de sind solche,
- die eine unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen der Terminsvertreter und des Haftungsrisikos sachgerechte Mandatsbearbeitung ermöglichen,
- eine der Qualifikation, den Leistungen und dem Umfang der Tätigkeit der Terminsvertreter und den Vorteilen der Prozessbevollmächtigten aus dieser Tätigkeit entsprechende Vergütung gewährleisten.
Wir haben Mindestvergütungssätze eingepflegt. Werden diese unterschritten, so ist eine Vereinbarkeit mit § 26 BORA ausgeschlossen. Durch diese Mindestvergütungssätze kann allein nicht sicher gestellt werden, dass eine unzulässige Unterschreitung der Vergütung im Einzelfall verhindert wird.
Die Nutzer von terminsvertretung.de werden keine Angebote abgeben oder annehmen, die mit dem Vorstehenden nicht vereinbar sind. Ergänzend und soweit nicht im Einzelfall abweichendes vereinbart wurde, gelten die Auslegungsregeln für Vergütungsvereinbarungen.
Bei Verträgen mit ausländischen Rechtsanwälten ist abweichend von dem Vorstehenden, das jeweilige nationale Berufs- und Gebührenrecht zu Grunde zu legen, soweit es nach dem IPR Anwendung findet.
d) Beauftragung
Die Prozessbevollmächtigten beauftragen die Terminsvertreter immer vorbehaltlich einer unverzüglichen Prüfung etwaiger Interessenkollisionen. Zu diesem Zweck übermitteln sie die Namen der Parteien unmittelbar nach der aufschiebend bedingten Beauftragung. Die Terminsvertreter prüfen nach Erhalt der Namen der Parteien, ob sie die Interessen des Mandanten in dem Rechtsstreit vertreten dürfen oder ob Hinderungsgründe i.S.d. §§ 43 a Abs. IV, 45 BRAO entgegen stehen und teilen dies dem Prozessbevollmächtigten unverzüglich i.S.d. § 44 BRAO mit.
Die Prozessbevollmächtigten stellen den Terminsvertretern Ablichtungen aller relevanten Unterlagen und Schriftsätze vollständig, unter Einschluss der Anlagen und ggf. des Mahnbescheidsantrages, zur Verfügung, so dass eine Einarbeitung in den Sachverhalt effizient erfolgen kann. Dies erfolgt so rechtzeitig, dass eine ausreichende Einarbeitungszeit verbleibt. In der Regel hat daher spätestens 1 Woche vor dem Verhandlungstermin eine Übersendung zu erfolgen, es sei denn, Abweichendes wird vereinbart. Prozeßbevollmächtigte stehen für fernmündliche Rückfragen zur Verfügung. Eine Terminsvollmacht wird an Terminsvertreter zusammen mit den Unterlagen übersandt. Alle gemäß § 141 Abs. III ZPO relevanten Umstände werden gesondert mitgeteilt. Insbesondere werden Hintergründe, resultierende Interessenlagen und Vergleichsmöglichkeiten dargestellt.
Die Terminsvertreter nehmen von den Inhalten der Schriftsätze so rechtzeitig Kenntnis, i.S.d. des § 141 Abs. III ZPO, das bei Unklarheiten Rücksprache mit den Prozessbevollmächtigten gehalten werden kann. (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. 9. 2004 - 15 W 3/04) Die Terminsvertreter übernehmen eine eigenständige Fristenkontrolle.
e) Vergütungs- / Schadensersatzanspruch bei Rücktritt oder Niederlegung des Mandats
Beauftragung im Namen der Prozessbevollmächtigten
Innerhalb von 24 Stunden nach der Auftragsvergabe können sowohl die Terminsvertreter als auch die Prozessbevollmächtigten, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, ohne das Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche entstehen.
Wird den Prozessbevollmächtigten durch den jeweiligen Mandanten nach der Beauftragung das Mandat entzogen oder legen die Prozessbevollmächtigten nach der Beauftragung das Mandat nieder, aus Gründen, die der Mandant zu vertreten hat, so sind sie im Verhältnis zu den Terminsvertretern zum Rücktritt vom Vertrag berechtígt. Gleiches gilt für den Fall einer Terminsaufhebung durch das Gericht, wenn der Terminsvertreter in einem neu bestimmten Termin verhindert ist.
In den Vorstehenden und in allen sonstigen Fällen des berechtigten Rücktrittes, entfällt der Vergütungsanspruch der Terminsvertreter, mit Ausnahme des Anspruches auf Auslagenersatz, soweit dieser nach dem Vertrag geschuldet wurde.
Legen die Prozessbevollmächtigten das Mandat nieder, aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben und erklären sie deshalb den Rücktritt von der Beauftragung der Terminsvertreter, behalten die Terminsvertreter ihre Vergütungsansprüche zu 50 %.
Wird der Termin entbehrlich, weil die Prozessparteien sich verglichen haben, so reduziert sich der Vergütungsanspruch der Terminsvertreter auf 50 % der vereinbarten Vergütung, es sei denn, sie haben bei dem Vergleichsschluss mitgewirkt.
Wenn die Terminsvertreter beim Vergleichsschluss mitgewirkt haben, dann bleibt der Vergütungsanspruch vollständig erhalten.
Beauftragung im Namen des Mandanten
Innerhalb von 24 Stunden nach der Auftragsvergabe können Mandant und Terminsvertreter, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche entstehen.
Legen die Prozessbevollmächtigten das Mandat nieder und erfolgte die Beautragung der Terminsvertreter im Namen und im Auftrag des Mandanten, so behalten die Terminsvertreter nach der Wahrnehmung des Gerichtstermins ihren vollen Vergütungsanspruch gegenüber dem Mandanten.
Bei einem Rücktritt der Terminsvertreter, aus Gründen, die nicht vom Prozeßbevollmächtigten oder, sofern die Beauftragung im Namen des Mandanten direkt erfolgte, entfällt der Vergütungsanspruch, soweit sich aus den Regelungen unter 2. h und 2. i. nichts Abweichendes ergibt. Eine weitergehende Haftung bleibt unbenommen.
f) Terminswahrnehmung
Die Prozessbevollmächtigten stellen sicher, dass sie im Termin für Rückfragen erreichbar sind, sofern nicht hinreichend konkrete Weisungen gegeben wurden.
Die Terminsvertreter nehmen den Termin weisungsgebunden war, ausgenommen der Entscheidungsfreiheit i.S.d. § 141 III 2 ZPO. Vergleichsabschlüsse erfolgen nur auf Widerruf. Klagerücknahmen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung erfolgen.
Ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gegen die anwaltlich vertretene Gegenseite darf nur gestellt werden, soweit dies von den Prozessbevollmächtigten ausdrücklich verlangt wurde. Dies gilt als vertragliche Nebenpflicht des Terminsvertreters und in Kenntnis, dass § 13 BORA durch die Entscheidung des BVerfG 1. Senat, Urteil vom 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98 aufgehoben wurde.
g) Terminsbericht
Die Terminsvertreter erstellen unmittelbar im Anschluss an den Termin einen schriftlichen Bericht, der im Verhältnis zur Schwierigkeit des Falles, den tatsächlichen Hergang der Verhandlungen, richterliche Hinweise, eigene Erkenntnisse, Prognosen und Ergebnisse umfassend wiedergibt. Sie stehen für fernmündliche Rückfragen zur Verfügung.
Kritik am Vortrag der Prozessbevollmächtigten ist als solche zu kennzeichnen (§ 25 BORA) und in einem gesonderten Schreiben, nur an diesen persönlich zu übersenden.
Der Terminsbericht ist per Email zu übersenden, es sei denn, eine Befreiungserklärung für das Internet durch den Mandanten liegt nicht vor.
h) Solvenzrisiko bei echter und unechter Gebührenteilung und bei der Auftragserteilung im Namen des Mandanten
Die Terminsvertreter sollen möglichst unmittelbar nach Auftragserteilung einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Die Prozessbevollmächtigten haben den Kostenvorschuss unverzüglich und unter Fristsetzung von dem Mandanten abzufordern. Nach Eingang der Zahlung haben sie die Rechnung der Terminsvertreter unverzüglich zu bezahlen.
Haben Terminsvertreter unter Fristsetzung einen Vorschuss verlangt und erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, so können sie das Mandat unter Ausschluss von etwaigen Haftungsansprüchen niederlegen.
Ein Honoraranspruch der Terminsvertreter gegen den Mandanten besteht auch nach Mandatsniederlegung fort und ist auf Verlangen abzutreten.
Erfolgt eine Teilzahlung, so sind Terminsvertreter in dem Verhältnis zu bezahlen, in dem die Teilzahlung zum Gesamtvergütungsanspruch der Prozeßbevollmächtigten steht. Haben die Prozeßbevollmächtigten sich zur Besicherung Ihrer Honoraransprüche Kostenerstattungsansprüche, sonstige Forderungen oder Rechte abtreten lassen, so gilt Vorstehendes entsprechend. Die Terminsvertreter können die anteilige Abtretung dieser Ansprüche an sich verlangen. Im Falle der Unteilbarkeit ist Wertersatz ggf. auch anteilig zu leisten.
i) Solvenzrisiko bei der Auftragserteilung im eigenen Namen in den übrigen Fällen
Die Prozeßbevollmächtigten haben bei der Auftragserteilung darauf hinzuweisen, wenn sie keinen angemessenen Kostenvorschuss für die Terminswahrnehmung vom Mandanten vereinnahmt haben. Unterbleibt ein solcher Hinweis, so haften sie für den Vergütungsanspruch der Terminsvertreter unabhängig von einem etwaigen Ausfall der eigenen Forderung.
Auch im Falle eines Hinweises haften die Prozeßbevollmächtigten für den Vergütungsanspruch der Terminsvertreter, wenn sie Kenntnis von der mangelhaften Bonität des Mandanten haben und sich diesbezüglich nicht gegenüber den Terminsvertretern erklären.
In allen übrigen Fällen erlischt der Vergütungsanspruch der Terminsvertreter, wenn die Gebühren für die Terminswahrnehmung beim Mandanten endgültig ausfallen, etwa im Falle einer Insolvenz.
Der Vergütungsanspruch gegen die Prozeßbevollmächtigten entfällt in diesem Fall, mit Ausnahme des Anspruchs auf Auslagenersatz, wenn dieser nach dem Vertrag geschuldet wird.
Haben die Prozeßbevollmächtigten eine Teilzahlung erhalten oder eine Besicherung erlangt, so gelten die Regelungen zu h) entsprechend.
k) Bewertung
Die Teilnahme an der Bewertung ist jederzeit freiwillig und widerruflich. Sie erlaubt den anderen Nutzern eine Einschätzung der Kenntnisse, Erfahrungen und Zuverlässigkeit des anderen Nutzers.
Bewertungen, die vor einem Widerruf abgegeben wurden, werden von terminsvertretung.de nach einem Widerruf unkenntlich gemacht. Bei den Bewertungen beachten die Nutzer die Regelungen des § 25 BORA. Im Übrigen sind sie ausschließlich sachlich und verobjektiviert vorzunehmen. Es sind nur tatsächlich mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende eigene Wahrnehmungen wiederzugeben. Wertungen über Personen haben zu unterbleiben. Wertungen, bei denen der Verdacht eines Verstoßes gegen Vorstehendes besteht, bleiben unberücksichtigt und werden auf Anzeige nicht veröffentlicht und auch bei der Gesamtbewertung nicht berücksichtigt. Ergänzend gilt der Leitfaden für Bewertungen. terminsvertretung.de behält sich vor, die Nutzer, die Bewertungen vergeben, die mit dem Leitfaden nicht vereinbar sind, von der Bewertungsmöglichkeit auszuschließen.
l) Haftungserweiterung / Haftungsverteilung / Haftungsbeschränkung
Die Vertragspartner haften den jeweils anderen Vertragspartnern und dem Mandanten unmittelbar dafür, dass eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vorliegt und die persönlichen Angaben und mit dem Berufsrecht übereinstimmen.
Soweit bei der Beauftragung nichts Abweichendes vereinbart wird, haftet jeder der Vertragspartner im Übrigen ausschließlich für eigenes Verschulden. § 254 BGB gilt entsprechend.
Wird im Außenverhältnis eine gesamtschuldnerische Haftung begründet oder entsteht im Außenverhältnis die Haftung beim Vertragspartner, z.B. über § 278 BGB (vgl. zum Sachverhalt: BGH, Urteil vom 17-12-1987 - IX ZR 41/86), so wird der nach dem Vorstehenden Verpflichtete, den jeweils anderen Vertragspartner von der Haftung im Innenverhältnis freistellen.
Die Vertragsparteien haften nach dem Vorstehenden bis zu einer Summe von 250.000 EUR, es sei denn ein höherer Schadenseinschlag war bei der Auftragerteilung erkennbar und es wurde von dem Vertragspartner darauf hingewiesen.
Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird durch die Haftungsbeschränkung nicht gemindert.
3. Rechtsverhältnis zu terminsvertretung.de
Die Texte auf der Website von terminsvertretung.de basieren auf einer
dynamischen Datenbank. Dennoch bemüht sich terminsvertretung.de die jeweils richtigen Flexionsformen zu verwenden. Sollte dies dies an einer Stelle übersehen worden sein, so beinhaltet dies keine Wertung. Nach einem Hinweis durch die Nutzer wird diese Stelle umgehend bearbeitet.
a) Leistungen von terminsvertretung.de
terminsvertretung.de bietet registrierten Nutzern zwei Nutzungsvarianten an:
- ein geschlossenes, unentgeltliches Kontaktforum, bei dem die Nutzer auf vorliegende Invitationes aufmerksam gemacht werden (kostenlose Mitgliedschaft).
- ein entgeltliches Kommunikationsforum zur Vermittlung von Geschäftskontakten (im Folgenden Premiummitgliedschaft).
Bei der kostenlosen Mitgliedschaft können keine eigenen Invitationes in die Datenbank eingestellt werden. Es können auch keine Angebote auf Invitationes abgegeben werden.
Freibleibende Angebote können jedoch angenommen werden.
Bei der Premiummitgliedschaft stehen alle Funktionen uneingeschränkt zur Verfügung. Einen Kurzüberblick über diese Funktionen finden Sie
hier.
terminsvertretung.de bietet keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. terminsvertretung.de stellt Arbeitshilfen und Muster zur Verfügung, deren Nutzung den Teilnehmern freigestellt ist. Nur sofern ausdrücklich zwischen den Nutzern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten Auslegungsregeln als Vertragsbestandteile.
b) Kosten
Nur für die Premiummitgliedschaft werden Kosten in Abhängigkeit von der Laufzeit der Mitgliedschaft erhoben wie folgt:
- 19,90 € für 1 Monat
- 39,90 € für 3 Monate
- 69,90 € für 6 Monate
- 99,90 € für 12 Monate
- 166,90 € für 24 Monate
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Vorstehende Beträge verstehen sich netto zzgl. MwSt in der jeweils gesetzlichen Höhe. Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar binnen der in der Rechnung angegebenen Frist, bargeldlos auf das angegebene Konto. terminsvertretung.de übersendet den Nutzern die Rechnungen über die Entgelte der Mitgliedschaft per E-Mail als pdf. terminsvertretung.de wird die Rechnungen für die Dauer von einem Jahr ab Rechnungsdatum zum Download bereithalten. Eine Übersendung der Rechnung mittels Post erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und gegen ein Aufgeld in Höhe von 3 EUR zzgl. MwSt in der jeweils gesetzlichen Höhe.
c) Nutzungsumfang
Nutzer dürfen die auf terminsvertretung.de zur Verfügung gestellten Daten nur zu den unter 2. bezeichneten Zwecken nutzen. Das Anbringen von Verlinkungen bei Invitationes, beim Profil der Kanzlei oder in Foren ohne Zustimmung von terminsvertretung.de ist untersagt. Das Kopieren der Inhalte, der Strukturen oder Abläufe der Webseite ist ebenso wie die Verbreitung und öffentliche Wiedergabe bei Vertragsstrafe untersagt.
Das Kopieren von Inhalten ausschließlich zur Mandatsbearbeitung ist hiervon ausgenommen.
Die Verwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich im Zusammenhang mit terminsvertretung.de zulässig. Eine anderweitige Verwendung ist untersagt.
Untersagt ist weiterhin jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionen der Website von terminsvertretung.de zu beeinträchtigen, soweit dies nicht im Rahmen der ordnungemäßen Nutzung erfolgt.
d) Verfügbarkeit der Webseite von terminsvertretung.de
Nutzer erkennen an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der terminsvertretung.de -Webseite technisch nicht zu realisieren ist. terminsvertretung.de bemüht sich jedoch, die Webseite möglichst konstant verfügbar zu halten. Wartungsarbeiten werden daher in der Zeit zwischen 1:00 bis 5:00 Uhr durchgeführt. Wird die Verfügbarkeit der Seite in einer anderen Zeit als von 1:00 - 5:00 Uhr für terminsvertretung.de vorhersehbar eingeschränkt, so wird dies sobald es vorhersehbar wird und mit einer Reaktionszeit von höchstens 24 Stunden vorher angekündigt. Für Einschränkungen in der Verfügbarkeit, die nicht durch terminsvertretung.de vorhersehbar sind, wird jede Gewähr ausgeschlossen. Nicht vorhersehbar sind insbesondere auch Pflichtwidrigkeiten von Vertragspartnern von terminsvertretung.de, insbesondere von Providern.
e) Technische Voraussetzungen beim Nutzer
Sie haben die technischen Voraussetzungen zur Nutzung in Ihrem Verfügungsbereich sicherzustellen. Für die uneingeschränkte Nutzbarkeit der terminsvertretung.de Dienste ist bei Ihrem internetfähigem Computer ein aktiviertes Javascript vorzuhalten. Für die Nutzung der Hilfefunktionen müssen Sie Popups in ihrem Internetprogramm zulassen. Weiterhin müssen Sie per E-Mail erreichbar sein, um über Invitationes, Angebote und Gerichtstermine benachrichtigt zu werden. Wenn Sie ein E-Mailprogramm nutzen, empfehlen wir Ihnen einen gesonderten Ordner an zu legen.
f) Haftung für Inhalte der Nutzer
terminsvertretung.de bietet lediglich die Plattform an, um Nutzer zusammenzuführen. terminsvertretung.de prüft nicht die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Angaben der Nutzer. Die Nutzer erkennen an, das aufgrund der technischen Beschaffenheit des Internets eine 100 % Sicherheit im Hinblick auf die Identität der jeweils anderen Nutzer nicht bestehen kann.
Bei verifizierten Mitgliedern hat terminsvertretung.de überprüft, dass zum Zeitpunkt der Verifizierung zu den angegebenen Daten eine Mitgliedschaft zur Rechtsanwaltschaft bestand. Außerdem wird die Kopie der Zulassungsurkunde in dem Profil zur Einsichtnahme für die Kollegen hinterlegt.
terminsvertretung.de wird ständig prüfen, ob nicht verifizierte Mitglieder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft haben. Dies erfolgt jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Die Berechtigung zum Führen von Fachanwaltstiteln wird von terminsvertretung.de auch bei verifizierten Mitgliedern nicht geprüft.
Sofern die Nutzer über terminsvertretung.de Verträge untereinander schließen, ist terminsvertretung.de hieran nicht beteiligt und wird nicht Vertragspartner. Diese Verträge berechtigen und verpflichten ausschließlich wechselseitig die Nutzer. terminsvertretung.de haftet auch nicht für vorvertragliche oder nachvertragliche Pflichtverletzungen der Nutzer untereinander. Die Nutzer überzeugen sich insbesondere selbst von der Identität der jeweiligen Vertragspartner.
g) anwaltliche Verschwiegenheit / Datenschutz / Cookies
terminsvertretung.de führt eine Datenbank mit den von Ihnen eingestellten und durch andere Nutzer erstellten Daten.
Sie erklären sich für die Vertragszeit ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten von terminsvertretung.de zum Zwecke der Nutzerverwaltung und zum Zwecke der Erbringung ihrer Dienstleistungen elektronisch gespeichert und genutzt werden.
Bei jedem Zugriff auf eine Seite von terminsvertretung.de und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. terminsvertretung.de verwendet sog. "Cookies", die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung unserer Website ermöglicht. Die durch die Cookies erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden nur Zwecken der Nutzerverwaltung und zum Zwecke der Erbringung unserer Dienstleistungen ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte durch terminsvertretung.de findet nicht statt.
Das Speichern von Cookies auf Ihrer Festplatte und die Anzeige von Web Bacons können Sie verhindern, indem Sie in Ihren Browser-Einstellungen "keine Cookies akzeptieren" wählen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen von terminsvertretung.de voll umfänglich nutzen können.
Durch die Nutzung dieser Website ohne Änderung Ihrer Browser-Einstellungen, erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
Sie erklären sich einverstanden damit, das sie von terminsvertretung.de per E-Mail in dem für die Leistungserbringung notwendigen Umfang informiert werden.
Sie erklären sich widerruflich einverstanden damit, dass sie von terminsvertretung.de per E-Mail einen Newsletter erhalten. Der Newsletter kann unabhängig von den sonstigen und technisch notwendigen Benachrichtigungen abbestellt werden.
Ihr Einverständnis umfasst auch die Veröffentlichung der uns zur Verfügung gestellten Zulassungsurkunde, bei einer verifizierten Mitgliedschaft, für die anderen Nutzer.
Eine Weitergabe persönlicher Daten der teilnehmenden Anwälte erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit den unter 2. genannten Aufgaben und an andere Nutzer. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die Nutzer erklären sich ausdrücklich und unwiderruflich damit einverstanden, dass diese Daten auch nach Beendigung des Vertrages gespeichert bleiben, soweit von terminsvertretung.de Vergütungsansprüche oder Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Nutzungsvertrag noch nicht erfüllt sind und diese Daten zur Geltendmachung der Ansprüche von terminsvertretung.de erforderlich sind.
terminsvertretung.de ist sich bewusst, dass den Nutzern ein besonders sensibler Umgang mit allen personen- und mandatsbezogenen Daten, die die Nutzer an terminsvertretung.de übermitteln, äußerst wichtig ist.
terminsvertretung.de beachtet daher die deutsche Datenschutzgesetze und europäische Datenschutzrichtlinien. terminsvertretung.de wird die personenbezogenen Daten der Nutzer insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst zur Kenntnis bringen.
Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter und Vertragspartner, die aufgrund der technischen Abläufe von den Inhalten Kenntnis nehmen können, von terminsvertretung.de durch Rechtsanwalt Dirk Streifler über den Umfang der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43 a Bundesrechtsanwaltsordnung und § 2 der Berufsordnung sowie die Strafbarkeit gemäß § 203 Strafgesetzbuch belehrt und zur Einhaltung verpflichtet. Es werden von allen Mitarbeitern und Vertragspartnern entsprechende Verpflichtungserklärungen eingeholt, die auf Verlangen eingesehen werden können.
Bei terminsvertretung.de werden niemals Mandantennamen gespeichert oder abgefragt. terminsvertretung.de empfiehlt vor einer Kontaktaufnahme mit Terminsvertretern jeweils von den Mandanten die Entbindung von der Schweigepflicht für das Internet ein zu holen.
Bei der Anmeldung wählen Sie ein Passwort. Sie sind verpflichtet, Ihr Passwort geheim zu halten und es nicht an Unbefugte weiter zu geben. terminsvertretung.de wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben und Sie zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.
h) Datenlöschung / Unterdrückung
terminsvertretung.de ist berechtigt, Inhalte, die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen ohne Vorankündigung zu entfernen.
terminsvertretung.de ist berechtigt, die von den Nutzern bereitgestellten Daten und/oder Informationen für Dritte zu sperren und die Nutzer von den Diensten aus zu schließen, wenn sich die Nutzer mit Zahlungsverpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag im Verzug befindet. Die Laufzeit der Mitgliedschaft wird um die Zeit der Sperrung nicht verlängert.
terminsvertretung.de gewährleistet keine dauerhafte Speicherung von Daten. Alle Daten, die i.S.d. § 50 Abs. 1 BRAO relevant sind, müssen von Ihnen separat gespeichert oder ausgedruckt werden.
Um Ihnen die Nutzbarkeit der terminsvertretung.de Dienste so übersichtlich und funktional wie möglich zu halten, werden alle nicht für bevorstehende Auftragsvergaben benötigten E-Mail-Nachrichten gelöscht.
Ihre Nachrichten, die sich auf Gerichtstermine beziehen, die an andere Kollegen vergeben wurden, werden automatisch mit der Auftragsvergabe im Posteingang auf terminsvertretung.de gelöscht.
Nachrichten in Ihrem Posteingang auch bei erfolgreichem Vertragsschluss werden automatisch 14 Tage nach dem jeweiligen Gerichtstermin gelöscht. Alle mit diesem Gerichtstermin zusammenhängenden Aktivitäten finden Sie für längstens 1 Jahr unter "bisherige Aktivitäten" in der linken Navigation gespeichert.
Für jede Invitatio werden maximal 200 Angebote angezeigt. Es werden maximal 1000 Nachrichten im Posteingang gespeichert.
Ihre Rechnungen sind als pdf Dokument für ein Jahr unter dem Menüpunkt Rechnungen gespeichert.
Eine Löschen von Profildaten erfolgt erst 1 Jahr nach Ablauf aller für diese Nutzer in der Datenbank hinterlegten Gerichtstermine und erst, wenn sämtliche wechselseitigen Ansprüche ausgeglichen sind.
i) Änderungen der Abläufe / Dienste auf terminsvertretung.de Webseite
terminsvertretung.de bemüht sich Verfügbarkeiten und Abläufe ständig zu verbessern. Für Anregungen und Hinweise sind wir dankbar. terminsvertretung.de behält sich vor, die angebotenen Dienste und Abläufe zu ändern, außer dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.
j) Beendigung des Vertrags, Rückzahlung von im voraus bezahlten Entgelten
Sie können den Nutzungsvertrag mit terminsvertretung.de jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung kann im registrierten Modus über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefax oder Brief vorgenommen werden. Bei der Kündigung sind der Benutzername und die registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben.
Wenn Sie Ihre Premiummitgliedschaft kündigen, dann bleibt Ihre unentgeltliche Mitgliedschaft bei terminsvertretung.de erhalten, sofern nichts anderes ausdrücklich verlangt wird. Ebenso wird die Premiummitgliedschaft als unentgeltliche Mitgliedschaft fortgesetzt, wenn die Premiumitgliedschaft nicht verlängert wird.
Eine Kündigung durch terminsvertretung.de ist jederzeit ohne Angabe von Gründen zulässig.
Im Voraus entrichtete Mitgliedsbeiträge werden nur erstattet, wenn die Kündigung durch terminsvertretung.de erfolgt, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund für terminsvertretung.de liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für terminsvertretung.de unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von terminsvertretung.de und des Nutzers nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Falschangaben bei der Registrierung durch den Nutzer;
- Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft beim Nutzer;
- Nichteinhaltung gesetzlicher oder berufsrechtlicher Vorschriften durch den Nutzer;
- grobfahrlässiger Verstoß des Nutzers gegen seine vertraglichen Pflichten gegenüber terminsvertretung.de oder gegenüber den anderen Nutzern
Der Anspruch des Nutzers auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ist nicht ausgeschlossen, wenn der Nutzer aufgrund eines wichtigen Grundes kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich von terminsvertretung.de stammt.
k) Vertragsstrafe
terminsvertretung.de kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein auf der Webseite angemeldete Nutzer tatsächlich diejenige Person ist, die sie vorgibt zu sein. terminsvertretung.de leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität der Nutzers. Jeder Nutzer hat sich daher selbst von der Identität eines anderen Nutzers zu überzeugen.
Soweit der Nutzer eine gesetzes- oder vertragswidrige Benutzung Webseite einschließlich der Verwendung von Pseudonymen oder täuschenden Identitäten bemerkt, hat er diese unverzüglich zu melden.
Nutzer, die sich den Zugang zu terminsvertretung.de erschleichen, ohne als Rechtsanwälte zugelassen zu sein, verwirken pauschal eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR. terminsvertretung.de ist es unbenommen, daneben einen Schadensersatz zu verlangen.
l) Kundendienst/Support
Der Nutzer kann Fragen und Erklärungen zu seinem Vertrag oder zu den Abläufen und Diensten der terminsvertretung.de Webseite über das Kontaktformular oder per Fax oder Brief übermitteln. Dabei ist der Benutzername und die registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben. Ein Anspruch auf telefonischen Support besteht nicht und wird ohne Rechtspflicht im Rahmen der Kapazitäten geleistet.
m) Haftung von terminsvertretung.de
Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen terminsvertretung.de und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Weiterhin wird die Haftung von terminsvertretung.de beschränkt auf die Höhe der für eine Jahresmitgliedschaft erhobenen Teilnahmegebühren.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Arbeitshilfen und Muster besteht keine Haftung von terminsvertretung.de. Die Nutzer überprüfen selbst, ob die Muster und Auslegungshilfen die für sie richtigen Regelungen enthalten.
n) Freistellung
Die Nutzer stellen terminsvertretung.de von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen und Kosten frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen terminsvertretung.de wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer auf den terminsvertretung.de-Webseite eingestellten Inhalte geltend machen.
o) Schriftform
Sie können alle Erklärungen an terminsvertretung.de per E-Mail mit dem Kontaktformular oder per Fax oder Brief übermitteln. terminsvertretung.de kann Erklärungen gegenüber Ihnen per E-Mail oder per Fax oder Brief an die Adressen übermitteln, die Sie als aktuelle Kontaktdaten in Ihrem Nutzerkonto angegeben haben, es sei denn etwas anderes wird ausdrücklich vorbehalten.
q) Änderungsvorbehalt / Schlußbestimmungen
terminsvertretung.de behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass sie gegen die Zumutbarkeit des Nutzers verstösst. terminsvertretung.de wird Sie über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widersprechen Sie der Geltung der neuen AGB innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, so gelten die ursprünglichen AGB für die Dauer der Mitgliedschaft unverändert. Ein Anspruch auf Verlängerung der Mitgliedschaft ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Rechtsverhältnisse zwischen Ihnen und terminsvertretung.de Berlin, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und terminsvertretung.de gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der abverweisenden Rechtsnormen des deutschen Rechtes, insbesondere des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
Berlin, 13.11.2008
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