Unter welchen Konditionen ist eine Terminsvertretung möglich
Die Konditionen für die Übernahme einer Terminsvertretung richten sich entweder nach dem RVG, wenn die Vergabe im Namen des Mandanten erfolgt oder sie ist frei verhandelbar zwischen den Parteien, d.h. dem Terminsvertreter und dem Bevollmächtigten, wenn die Vergabe im eigenem Namen erfolgt. Eine Übersicht finden Sie unter
http://www.terminsvertretung.de/515/auslegung-von-verguetungsvereinbarungen
Die Abläufe bei
terminsvertretung.de finden Sie unter
http://www.terminsvertretung.de/40/funktionsuebersicht dargestellt und die Kosten einer Mitgliedschaft haben wir unter
http://www.terminsvertretung..de/130/kosten dargestellt.
Die Kollegen, die am schnellsten reagieren und deren fachliches Profil den Vorstellungen des Bevollmächtigten entspricht und die darüberhinaus ein faires Angebot abgeben, die erhalten den Auftrag für die Terminswahrnehmung. Es gibt also als Terminsvertreter keine Garantie, dass Sie den Auftrag bekommen. Allerdings sind die Auslegungregelungen und Konditionen so klar dargestellt, dass es wohl auch keine Auseinandersetzung unter den Kollegen geben wird. Und dass hier keinem "Dumping" Vorschub geleistet wird, haben wir durch die Einbeziehung des
§ 26 BORA analog sicher gestellt.
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