Aufhebungsvertrag
Durch Aufhebungsvertrag werden die gegenseitigen Forderungen aus einem Vertrag erlassen und ggf. Schadensersatzansprüche geregelt.
Ein einseitiger Widerruf, der Rücktritt, die Kündigung oder die Anfechtung setzen ein entsprechendes Gestaltungsrecht voraus. Greift ein solches nicht, ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages oftmals die interessengerechteste Lösung.
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