§ 25 BORA Beanstandungen gegenüber Kollegen

 

Will ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass er gegen
Berufspflichten verstoße, so darf dies nur vertraulich geschehen, es sei denn, dass die
Interessen des Mandanten oder eigene Interessen eine Reaktion in anderer Weise
erfordern.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


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